Scheidung – Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?

Was passiert mit einer gemeinsamen Immobilie, wenn sich ein Ehepaar trennt?
Diese Frage sorgt in der Praxis für Unsicherheit – und oft auch für Streit.

Wer darf im Haus bleiben?

Nach der Trennung können grundsätzlich beide Ehepartner in der gemeinsamen Immobilie wohnen, auch wenn diese nur einem der Ehepartner gehört.

  • Ein Anspruch auf alleiniges Wohnrecht besteht nur unter bestimmten Umständen.

  • Eine gerichtliche Wohnungszuweisung nach § 1361 b BGB ist nur in Härtefällen möglich, zum Beispiel bei Gewalt, Bedrohung oder Gefährdung des Kindeswohls.

  • Das Familiengericht kann dabei entscheiden, welcher Ehepartner die Immobilie vorübergehend oder dauerhaft nutzen darf.

Wer zahlt den Immobilienkredit?

Verantwortlich gegenüber der Bank bleibt grundsätzlich derjenige, der den Kreditvertrag unterschrieben hat.

  • Bei gemeinsamen Darlehen haften beide Ehepartner als Gesamtschuldner. Die Bank kann jeden der beiden für die gesamte Kreditsumme in Anspruch nehmen.

Mögliche Lösungen:

  • Übernahme des Kredits durch einen Partner (mit Zustimmung der Bank)

  • Gemeinsame Weiterzahlung durch beide Partner

  • Mietzahlung an den ausgezogenen Ehepartner, um seine Belastung auszugleichen

  • Vorzeitige Ablösung des Kredits (eventuell mit Kosten)

Wem gehört das Haus nach der Scheidung?

Grundsätzlich entscheidet das Grundbuch über die Eigentumsverhältnisse:

  • Alleineigentum bleibt Alleineigentum.

  • Miteigentum bleibt gemeinsames Eigentum.

Wichtig: Wertsteigerungen während der Ehe können im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden. Dies kann zu Ausgleichszahlungen an den anderen Ehepartner führen.

Welche Optionen haben Ehepaare nach der Trennung?

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann jeder Ehepartner verlangen, dass die Immobilie neu geregelt wird. Mögliche Optionen sind:

  • Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Erlöses

  • Übertragung der Immobilie auf einen Ehepartner

  • Vermietung der Immobilie zur gemeinsamen Nutzung oder als Einkommensquelle

  • Bauliche Teilung der Immobilie, falls baulich möglich

Hinweis: Eine Teilungsversteigerung sollte möglichst vermieden werden, da sie in der Regel mit finanziellen Nachteilen für beide Parteien verbunden ist.

Wie lässt sich Streit vermeiden?

Konflikte lassen sich am besten durch klare Vereinbarungen vermeiden – idealerweise schon beim Immobilienkauf oder im Ehevertrag. Dabei sollten folgende Punkte geregelt werden:

  • Wer darf im Trennungsfall in der Immobilie bleiben?

  • Wie wird ein finanzieller Ausgleich gestaltet?

  • Wer übernimmt die Kreditverbindlichkeiten?

  • Welche Werte sollen vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden?

Vorteile klarer Vereinbarungen: Weniger Konflikte, geringere Kosten und kürzere Verfahrenszeiten.


Eine gemeinsame Immobilie muss im Trennungsfall kein Risiko sein.
Mit klaren Regelungen – entweder bereits im Vorfeld oder im Trennungsfall – lassen sich die meisten Konflikte vermeiden.