Bauherren und Käufer können auch 2026 Anträge für die KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (KFN) stellen. Wir informieren Sie über die Voraussetzungen, Konditionen und wichtigen Details, damit Sie die Förderung optimal nutzen können.


Das Wichtigste in Kürze

– KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (KFN) 2026

  1. Das Programm unterstützt Bauherren und Käufer energieeffizienter Neubauten. Es stehen zwei Varianten zur Verfügung:

    • Neubau mit Effizienzhaus-Stufe 40 (EH40) – maximale Förderhöhe: 100.000 €

    • Neubau mit Effizienzhaus-Stufe 40 (EH40) und Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) – maximale Förderhöhe: 150.000 €

  • Förderart: Zinsvergünstigtes Darlehen
    Konditionen 2026:

    • Laufzeiten zwischen 4 und 35 Jahren

    • Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit

    • Zinsbindung bis zu 10 Jahren

    • Effektiver Jahreszins: 1,15 % bis 2,20 % (je nach Bonität und Darlehenshöhe)

  • Antrag über Bankberater Über Bankberater für die KfW-Kredite 297 und 298
    Fördervolumen 2026: Bundeseigene Mittel stehen zur Verfügung; die Förderung ist vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit.
  • Das Programm fördert gezielt klimafreundliche Neubauten und ermöglicht durch Kombination von Effizienzhaus-Stufe und QNG-Standard eine höhere maximale Förderung.

KfW Förderung Neubau: Wer wird gefördert?

Gefördert werden folgende Personengruppen:

  • Privatpersonen

  • Wohneigentumsgemeinschaften

  • Organisationen

  • Unternehmen

Voraussetzung: Für die Förderung muss ein Energieeffizienz-Experte beauftragt werden. Die Experten sind in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen.

Diese sind in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) zu finden.


Achtung: Rechtzeitig den Förderantrag stellen

KfW-Förderung beim Hausbau:
Wer ein Haus neu baut, muss den Antrag auf das KfW-Darlehen für energieeffizientes Bauen vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort bei der Hausbank stellen. Die Planungsphase allein reicht nicht aus.

KfW-Förderung beim Hauskauf:
Beim Ersterwerb einer neuen Eigentumswohnung vom Bauträger ist die Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme möglich, muss jedoch vor Abschluss des Kaufvertrags erfolgen.


KfW Förderung Neubau: Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb eines Neubaus, der mindestens den Effizienzhaus-Standard EH40 erfüllt. Zusätzlich kann auch der Effizienzhaus‑55‑Standard in bestimmten Fällen gefördert werden. Es gibt mehrere Förderstufen:

1. Klimafreundliches Gebäude (EH40)

  • Mindestens Effizienzhaus-Stufe 40

  • Erfüllung der Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG Plus) für Treibhausgasemissionen

  • Keine Heizungen mit Öl, Gas oder Biomasse

2. Klimafreundliches Gebäude mit QNG

  • Mindestens Effizienzhaus-Stufe 40

  • Erfüllung der Anforderungen des QNG Plus oder QNG Premium

  • Keine Heizungen mit Öl, Gas oder Biomasse

3. Effizienzhaus-55 (optional, je nach Programmverfügbarkeit)

  • Mindestens Effizienzhaus-Stufe 55

  • Anforderungen an Energieverbrauch und Nachhaltigkeit nach KfW-Richtlinien

In allen Förderstufen werden folgende Kosten übernommen:

  • Bau oder Kauf inklusive Nebenkosten

  • Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Berater

  • Nachhaltigkeitszertifizierung


KfW Förderung Neubau: Was wird nicht gefördert?

Von der KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten ausgeschlossen sind:

  • Bereits begonnene Projekte – die Förderung kann nur vor Baubeginn beantragt werden

  • Umschuldung bestehender Kredite

  • Kauf eines Grundstücks ohne Neubau


KfW Förderung Neubau: Konditionen

Die KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten unterstützt Bauherren und Käufer über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gefördert werden Neubauten, die bestimmte Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsstandards erfüllen. Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen und kann Teil der Baufinanzierung sein.

Effizienzhaus-Stufe

Fördersumme

EH40

EH40 mit Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG)

- Maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit

- Maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit

 

Folgende vier Laufzeitvarianten und Zinssätze stehen in der Neubau-Förderung zur Verfügung:

Laufzeit

Tilgungsfreijahre

Zinsbindung

Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins)

 

  • 4 bis 10 Jahre: Annuitätendarlehen, optional mit Tilgungsfreijahre

  • 11 bis 25 Jahre: Annuitätendarlehen

  • 26 bis 35 Jahre: Annuitätendarlehen

 

  • Bis 2 Jahre bei kurzen Laufzeiten

  • Bis 3 Jahre bei mittleren Laufzeiten

  • Bis 5 Jahre bei langen Laufzeiten

 

  • Zinsbindung über die gesamte Laufzeit: möglich bei bestimmten Annuitätendarlehen

  • Zinsbindung für die ersten 10 Jahre: Standard bei den meisten Annuitätensdarlehen

2,18% (2,20%)

1,14% (1,15%)

1,98% (2,00%)

2,11% (2,13%)

Hinweis: Der tatsächliche Zinssatz hängt von Darlehensart, Laufzeit, Tilgungsstruktur und Bonität ab.


KfW Förderung Neubau: Auszahlung

Der Kreditbetrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt und ist anschließend komplett oder in Teilbeträgen innerhalb eines Jahres abrufbar. Wenn der Kredit in diesem Zeitraum nicht abgerufen wird, verlangt die KfW ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 Prozent pro Monat auf den nicht abgerufenen Kreditbetrag.

Tipp: Wenn Bauherren und Käufer bereits wissen, dass sich das Bauprojekt verzögern wird und sie den Kreditbetrag erst später abrufen werden, können sie eine Verlängerung um maximal 24 Monate beantragen.


Steuer- und Finanzierungsvorteile nutzen

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Nutzen Sie KfW-Fördermittel oder noch besser die degressive Abschreibung (AfA) für den Mietwohnungsneubau, und profitieren Sie von attraktiven Steuererleichterungen. 

 

Wichtige Rahmenbedingungen 2026:

  • Die degressive AfA gilt für Neubauten oder Ersterwerb von Wohngebäuden mit Baubeginn oder Kaufvertrag zwischen 1. Oktober 2023 und 30. September 2029.

  • Abschreibungssatz: 5 % vom Restwert im ersten Jahr, jährlich abnehmend; ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.

  • Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG): zusätzlich bis zu 5 % p. a. in den ersten vier Jahren, wenn Effizienzhaus-Standards und Baukostenobergrenzen eingehalten werden.

Beispielrechnung:

  • Investitionskosten: 400.000 €

    1. Jahr: 5 % von 400.000 € = 20.000 € steuerlich absetzbar

    1. Jahr: 5 % vom Restwert 380.000 € = 19.000 € steuerlich absetzbar

Ergebnis: Innerhalb von sechs Jahren nach Fertigstellung oder Erwerb der Immobilie können so rund 106.000 € steuerlich geltend gemacht werden.

Quelle: BMWSB

 


Wichtige Förderung für Bestandskauf & Sanierung – „Jung kauft Alt“

(KfW‑Programm 308)

 

Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ unterstützt Familien beim Kauf und der energetischen Sanierung älterer Bestandsimmobilien, um Wohneigentum zu schaffen, Leerstand zu reduzieren und Gebäude energetisch aufzuwerten.

Wer wird gefördert?

  • Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind

  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 90.000 € bei einem Kind, zuzüglich 10.000 € pro weiterem Kind

  • Keine vorherige Bundesförderung für Wohneigentum erhalten

  • Kein sonstiges Wohneigentum im eigenen Besitz

Was wird gefördert?

  • Kauf einer Bestandsimmobilie inklusive Grundstück (energieeffizient oder sanierungsbedürftig)

  • Energetische Sanierung zur Erreichung eines Effizienzhaus‑Standards (z. B. KfW Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus‑Denkmal EE) innerhalb eines festgelegten Fristenplans

Förderumfang & Konditionen:

  • Zinsverbilligter Kredit (KfW‑Programm 308) über die Hausbank

  • Maximale Kredithöhe abhängig von der Kinderanzahl:

    • 1 Kind: bis zu 100.000 €

    • 2 Kinder: bis zu 125.000 €

    • 3 oder mehr Kinder: bis zu 150.000 €

  • Kreditlaufzeiten typischerweise 7 bis 35 Jahre

  • Zinsbindungen sind möglich (z. B. 10 oder 20 Jahre)

    Wichtig: Die Immobilie muss nach dem Kauf innerhalb einer vorgegebenen Frist energetisch saniert werden, z. B. auf mindestens Effizienzhaus‑85‑Standard (oder Effizienzhaus‑Denkmal‑EE je nach Objekt).

Das Förderprogramm ist 2026 weiterhin relevant und wurde zwischenzeitlich angepasst und vereinfacht, z. B. durch Herabsetzung bestimmter Effizienzstandards oder Erweiterung der förderfähigen Gebäudeformen (inkl. denkmalgeschützte Gebäude).


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