„Schaffen Sie sich eine zuverlässige Einkommensquelle durch Mieteinnahme - der Schlüssel zu einem sorgenfreien Lebensabend.“
Stabile Werte in unsicheren Zeiten
Passives Einkommen
Inflationsschutz durch Sachwerte
Investieren Sie in eine Wohnung und profitieren Sie von langfristiger Wertsteigerung und Sicherheit gegenüber Marktschwankungen.
Schaffen Sie sich eine zuverlässige Einkommensquelle durch Mieteinnahmen – der Schlüssel zu einem sorgenfreien Lebensabend.
Immobilien bieten einen natürlichen Schutz gegen Inflation. Ihre Investition wächst im Wert, während Ihr Geldwert stabil bleibt.
Eigenkapitalaufbau mit strategischer Weitsicht
Steuerliche Vorteile nutzen
Langfristige Planungssicherheit
Nutzen Sie Ihre Eigentumswohnung als effektives Mittel zum Vermögensaufbau und sichern Sie sich eine solide finanzielle Basis für die Zukunft.
Profitieren Sie von steuerlichen Vergünstigungen und Abschreibungen bei Ihrer Investition in eine Wohnung und maximieren Sie so Ihre Rendite.
Immobilien sind eine bewährte Anlageform mit vorhersehbaren Cashflows, die Ihnen hilft, Ihre Altersvorsorge präzise zu planen und abzusichern.
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Degressive AfA - 5 Prozent, 6 Jahre!
Steuer- und Finanzierungsvorteile nutzen
Nutzen Sie KfW-Fördermittel oder noch besser die degressive Abschreibung (AfA) für den Mietwohnungsneubau, und profitieren Sie von attraktiven Steuererleichterungen.
Hier eine Beispielrechnung:
Bei 400.000 € Investitionskosten kann der Investor im ersten Jahr 20.000 € (5 % von 400.000 €) steuerlich abschreiben.
Im zweiten Jahr sind dann 19.000 € abschreibungsfähig (400.000 € abzüglich der 20.000 € vom ersten Jahr = 380.000 € Restwert).
Innerhalb von sechs Jahren nach Fertigstellung / Erwerb der Immobilie kann der Investor so rund 106.000 € steuerlich geltend machen (d.h. auf diesen Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden).
Quelle: BMWSB
Quelle: BMWSB
Neue Rechtslage
1. Lineare AfA‑Grundsätze (§ 7 Abs. 4 EStG) bleiben unverändert
Die standardmäßige Abschreibung für Wohngebäude beträgt je nach Baujahr weiterhin in der Regel 2 % (50‑jährige Nutzungsdauer) oder 2,5 % (40‑jährige Nutzungsdauer). Dies ist gesetzlich festgelegt und bildet die Basis der AfA.
2. Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer ist weiterhin möglich
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt auch aktuell: Ein höherer AfA‑Satz kann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist als die typisierte Nutzungsdauer. Maßgeblich ist dabei nicht ein teures Gutachten, sondern eine **realistische, nachvollziehbare Beurteilung der Restnutzungsdauer gemäß den Urteilen:
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BFH, Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19): Auch einfachere, typisierende Methoden können ausreichend sein.
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Urteile der Finanzgerichte (z. B. Köln, Münster) bekräftigen, dass technische, wirtschaftliche und rechtliche Faktoren im Nachweis berücksichtigt werden müssen.**
3. BMF‑Schreiben konkretisiert Anforderungen an Gutachten
Mit dem BMF‑Schreiben vom 22.02.2023 wurde klargestellt, dass Gutachten, die zur Nachweisführung einer kürzeren Restnutzungsdauer dienen, künftig von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt werden müssen. Ein reines Verkehrswertgutachten reicht nicht aus — der Gutachter muss speziell auf die Restnutzungsdauer eingehen.
4. Neuere BFH‑Entscheidungen seit 2023
Bislang gibt es 2026 keine grundlegenden neuen BFH‑Entscheidungen, die die oben genannten Grundsätze zur Restnutzungsdauer‑Nachweisführung grundsätzlich geändert hätten. Die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung stützen sich weiterhin auf die bestehenden Urteile und das BMF‑Schreiben 2023.
Häufige Fragen beim Kauf von Wohnungen als Kapitalanlage
Die Wahl einer Wohnung als Kapitalanlage hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Folgenden finden Sie die zentralen Aspekte, die ein erfolgreiches Investment bestimmen.